Ein Kind fällt vom Pferd! Wer haftet?

erschienen am 01.02.2006

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Wer haftet, wenn mit einem liebenswerten Pony im wahrsten Sinne des Wortes die Pferde durchgehen und ein Kind durch einen Sturz schwere Verletzungen erleidet? In machen Fällen niemand!! Was war geschehen? Eine 12-Jährige verbrachte ihre Ferien auf einem Ponyhof. Das schon sehr reiterfahrene Mädchen ritt zusammen mit den übrigen Kindern auf dem Reitplatzes. Auf verschiedenen Pferden. Immer ohne Sturz. Und immer unter Aufsicht durch den Betreiber des Hofes. Schließlich kam es zu dem folgenschweren Ritt auf einem Pony, das bis dahin als brav und gutmütig galt. Aus ungeklärten Gründen waren sich Ross und Reiter plötzlich nicht mehr einig. Das Mädchen stürzte vom Pferd. Die Folgen des Sturzes: ein Nierengewebeeinriss (Nierenruptur) sowie ein Harnleiterabriss. Die Eltern des Kindes erhoben Klage. Der Betreiber des Ponyhofes sollte nun haften. Dies sahen die Richter des OLG Oldenburg (Az 15 U 47/03) aber ganz anders und wiesen die Ansprüche zurück. Dies wurde wie folgt begründet: Der Betreiber des Hofes habe sich bei der Auswahl des Pferdes und bei der Beaufsichtigung des Reitvorgangs sorgfältig verhalten und müsse nicht haften. Es würde der allgemeinen Lebenserfahrung entsprechen, dass Kinder „immer mal wieder von Pferden fallen würden. Mit Knochenbrüchen und sonstigen Verletzungen müsse jederzeit gerechnet werden. Auch der 13-jährigen Tochter des Vorsitzenden Richters sei solches schon passiert. Reiterferien seien pädagogisch wertvoll und eine Freude für die Kinder. Unfälle könnten dabei aber immer einmal geschehen, ohne dass jemand dafür haftbar gemacht werden könne. Diese richterliche Entscheidung ist sicherlich eine erhebliche Entlastung für manchen Reiterhof, der den Reitbetrieb sorgfältig organisiert und überwacht. Für Eltern reitender Kinder und für alle Fremdreiter ist diese Entscheidung selbstredend nachteilig. Dennoch sollte nicht eilfertig daraus geschlossen werden, dass per se keine Ansprüche bestehen. Denn: Ist ein Reitbetrieb nicht optimal organisiert und erfolgt die Aufsicht in den Reitstunde durch unqualifiziertes Personal, kann eine Haftung des Betreibers durchaus begründet werden.

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